Von Flugschnee verschneite Berghütte
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Flugschnee

Wenn der Winterzauber teuer wird

Die letzte Eiszeit steckt so manchem noch in den Knochen. Knackige Minusgrade und ein Phänomen, das viele Hauseigentümer in Münster, Lingen oder Osnabrück teuer zu stehen kam: Flugschnee. Wir erklären, was Sie im diesjährigen Winter dagegen tun können.

Als Flugschnee oder Triebschnee bezeichnet man sehr feinen Schnee, der sich vor allem bei sehr kalten Temperaturen bildet und bei starkem Wind bis unter das Dach geblasen wird. Hier besteht die Gefahr, dass er sich an windgeschützten Stellen ablagert und bei Tauwetter zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden in den darunter liegenden Stockwerken führen kann.

Welche Häuser sind besonders von Flugschnee gefährdet

Gefährdet sind vor allem ältere Hausdächer, vor den 1990er Jahren, bei denen Unterspannbahnen fehlen, welche unter der wasserabweisenden Deckschicht angebracht sind, um den Eintrag von Wasser und Schnee durch den Wind zu verhindern. Flugschnee kommt aber selbst in jüngeren Baujahren vor, wenn diese Bahnen Lücken aufweisen.

Bei sogenannten Kaltdächern ist Flugschnee im belüfteten Teil der Dachkonstruktion eigentlich kein Problem. Eventueller Eintrag von Schnee schmilzt aufgrund der Konstruktion nicht, sondern wird im Idealfall zuvor durch die mindestens zweiseitige Belüftung wieder nach außen getragen. Bei neueren Häusern kommt diese Form einer belüfteten Dachkonstruktion allerdings kaum noch vor.

Als Eigentümer sollten Sie im Falle entsprechender Witterungsverhältnisse regelmäßig Ihren Dachstuhl prüfen. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich die Inspektion durch einen Experten noch vor der Wintersaison. Das muss nicht teuer sein, sondern schützt vielmehr vor unnötigen Folgeschäden, die besonders zur kalten Jahreszeit erhebliche Kosten verursachen können.

Was tun bei Flugschnee unter dem Dach

Besonders ärgerlich: Schäden durch Flugschnee sind bislang nicht versicherbar. Weder die Hausrat- noch eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden verursacht durch Flugschnee auf. Selbst bei Elementarversicherungen ist lediglich Schneebruch, also Dachschäden aufgrund zu hoher Schneelast, versichert.

Anders sieht es aus, wenn sich durch einen Sturmschaden Dachziegel lösen und es dadurch zu Schnee und Schmelzwasser im Dachstuhl kommt. Sturm wird von Versicherungen aber erst ab Windstärke 8, also ab Windgeschwindigkeiten von 62 Stundenkilometern anerkannt.

Sollten Sie auf Ihrem Dachboden Flugschnee vorfinden, lässt er sich relativ einfach wieder entfernen – vorausgesetzt, er ist noch nicht angetaut. Eimer und Schaufel reichen dafür vollkommen aus. Um an schwer zugänglichen Stellen den Schnee zu entfernen, kann ein Nassstaubsauger hilfreich sein.